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Pausenregelung

Die beiden großen Pausen dienen der Entspannung zwischen den Unterrichtsblöcken. Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel. Ein dauernder Aufenthalt auf den Fluren ist hierbei nicht gestattet. Der Wechsel der Räume erfolgt zügig und diszipliniert unter Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Während der großen Pausen halten sich alle Schüler auf dem jeweiligen Schulhof  auf. Auch das Aufsuchen der Schulhöfe erfolgt zügig, diszipliniert und rücksichtsvoll.

Die aufsichtführenden Lehrer entscheiden über den Aufenthalt bei schlechter bzw. kalter Witterung. In der Regel ist das der untere Flur des jeweiligen Schulgebäudes der Primar- bzw. Sekundarstufe.

Schüler, die nach der jeweiligen großen Pause von oberen Etagen in die unteren wechseln, nehmen ihre Schultaschen mit nach unten. Schüler, die nach den großen Pausen von unteren Etagen nach oben wechseln, lassen ihre Taschen unten bzw. nehmen sie mit auf den Schulhof.

Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen, nehmen ihr Mittagessen im Speisesaal ein. Beim Überqueren der Straße ist auf den Straßenverkehr zu achten.

Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Über Ausnahmen in den großen Pausen entscheiden prinzipiell die aufsichtführenden Lehrer.

Beim Wechsel der Schulgebäude vor und nach den Pausen sowie vor dem Unterricht werden die Schüler der Klassen 1 bis 6 immer vom entsprechenden Fachlehrer begleitet. Alle anderen Schüler wechseln die Schulgebäude unter Berücksichtigung des Straßenverkehrs selbstständig.

Haben eine Klasse oder Teile einer Klasse nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss, so verbleiben die Fahrschüler bis zum Eintreffen des Busses auf dem Schulhof.

 

Sporthalle

Während des Aufenthaltes in der Sporthalle gilt die Hallenordnung. Der Weg zur Sporthalle am Zaun entlang des Primarbereiches wird eingehalten.

 

Allgemeines Verhalten

Jacken gehören während des Unterrichts an die Garderobenhaken vor den Räumen.

Nach jeder Unterrichtsstunde werden die Tische in einem sauberen Zustand verlassen. Papier und andere Abfälle werden in die entsprechenden Behälter getan, so dass der Raum in einem ansehnlichen Zustand verlassen wird. Nach Schulschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt

Auch der Müll, der in den Pausen entsteht, z.B. leere Verpackungen, gehört sowohl in den Fluren als auch auf dem Schulhof in die in ausreichender Zahl dafür vorgehaltenen Behältnisse.

Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen ist aufgrund der damit verbundenen Unfallgefahr auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.

 

Verhalten im Alarmfall

Das Verhalten im Alarmfall (Feueralarm und sonstige Krisen und Notfälle) richtet sich nach dem Alarmplan der TGS Südeichsfeld.

 

Jugendschutz - Rauchen, Genuss von Rauschmitteln und Alkohol; Waffen

Den Schülern ist das Mitführen von Zigaretten, Rauschmitteln und Alkohol untersagt.

In den Schulgebäuden und im gesamten Schulgelände sind das Rauchen, sowie der Genuss von Rauschmitteln und Alkohol nicht gestattet. Das gilt auch für den Eingangsbereich des Gebäudes der Primarstufe sowie im gesamten Haltestellenbereich der Schulbusse. Dieses Verbot gilt auch vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss.

Den Schülern ist das Mitbringen von Streichhölzern, Feuerzeugen, pyrotechnischen Erzeugnissen, Hieb-, Stich- und Schusswaffen, Reizgassprays und Laserpointern verboten.

In diesem Zusammenhang greift §51 (6) ThürSchulG - Sicherstellung von Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören.

 

Umgang mit privaten digitalen Endgeräten in der Schule

Im Unterricht und Schulhort ist die Nutzung privater digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Smartwatches untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vom pädagogischen Personal gefordert und pädagogisch angeleitet ist.

Die Nutzung privater digitaler Endgeräte ist zulässig, wenn das pädagogische Personal dies ausdrücklich erlaubt, medizinisch nachgewiesene Gründe vorliegen oder ein Notfall eintritt, der die Kommunikation mit Bezugspersonen unverzüglich erfordert. Dazu gehören beispielsweise Änderungen im Zeitplan, Krankheit, Verletzungen, Havarien und Ähnliches.

Mitgeführte Smartphones sind während des Unterrichts in den "Handygaragen“ in den jeweiligen Räumen abzulegen und haben in den Pausen im ausgeschalteten Zustand in den Schultaschen zu verbleiben. Dies gilt auch nach Beendigung des Unterrichts bis zum Verlassen des Schulgeländes bzw. für die Fahrschüler bis zum Einsteigen in die Schulbusse. Mitgeführte Smartwatches sind mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet in den Schultaschen zu verwahren und verbleiben dort bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Beendigung des Unterrichts bzw. des Schulhorts. Bei Zuwiderhandlung greift auch hier §51 (6) ThürSchulG. Über den Zeitpunkt der Rückgabe  sichergestellter privater digitaler Endgeräte und auch sonstiger sichergestellter strafrechtlich nicht relevanter Dinge entscheidet der Schulleiter, die Herausgabe erfolgt ausschließlich an die Eltern bzw. an erziehungsbeauftragte Personen.

 

Wertsachen

Für seine Sachen, insbesondere auch Wertsachen (Schmuck, Geld usw.), ist jeder selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt bei Verlust keinerlei Haftung. Es besteht die Möglichkeit, gegebenenfalls ein Schließfach zu mieten.

 

Besucher der Schule

Gäste sind in der Schule herzlich willkommen. Sie werden gebeten, sich im Schulsekretariat zu melden.

 

Regelung der Aufsichten

Vom Eintreffen der Schüler auf dem Schulgelände vor dem Unterrichtsbeginn bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss sind die Aufsichten durch Lehrer im aushängenden Aufsichtsplan geregelt.

 

 

Diese Hausordnung wurde in der Schulkonferenz der Thüringer Gemeinschaftsschule Südeichsfeld beraten und vom Schulleiter in Kraft gesetzt. Alle Schüler, Eltern, Besucher, Mitarbeiter und Lehrer verpflichten sich, diese Hausordnung einzuhalten.

 

 

Ort: Heyerode                      Datum: 02.10.2025.                         M. Böhm - Schulleiter

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