Hallenordnung der Schulsporthalle

der Staatlichen Gemeinschaftsschule Südeichsfeld

"Johann Wolfgang von Goethe"

 

Die Sporthalle der Staatlichen Gemeinschaftsschule Südeichsfeld in Heyerode ist eine Schulsporthalle, der Schulträger ist das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises. Daraus ergeben sich für die Benutzung der Halle die folgenden Bestimmungen:

  1. Die Nutzung der Sporthalle erfolgt entsprechend dem Hallenbelegungsplan. Änderungswünsche sind über den Schulleiter dem Schulträger mitzuteilen und mit ihm abzustimmen. Dieselbe Vorgehensweise gilt im Übrigen auch bei Nutzungswünschen außerhalb des bestätigten Belegungsplanes, z.B. an Wochenenden und in den Ferien. Eine Beantragung hat über den Schulleiter mindestens vier Wochen vor der gewünschten Nutzung zu erfolgen.
  2. Transponder für den Zutritt zum Hallengebäude und für einzelne Räume im Hallengebäude werden nur gegen Unterschrift an die einzelnen Übungsleiter ausgehändigt und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Bei Wechsel eines Übungsleiters ist die Weitergabe des Transponders beim Schulleiter der Gemeinschaftsschule durch den alten und neuen Übungsleiter zu quittieren. Sollte eine Übungsgruppe ihren Übungsbetrieb in der Sporthalle dauerhaft einstellen, ist der Transponder unverzüglich an den Schulleiter der Gemeinschaftsschule zurück zu geben.
  3. Der Aufenthalt in der Sporthalle ist nur unter Aufsicht eines Lehrers oder Übungsleiters gestattet. Eintrag in das Hallenbuch nicht vergessen.
  4. Das Betreten der Sporthalle ist allen Benutzern nur in sauberen Turnschuhen gestattet. Der Schuhwechsel erfolgt in den Umkleidekabinen.
  5. Das Betreten der Geräteräume, der Aufbau der Geräte und ihre Nutzung erfolgen nur auf Anweisung des Lehrers oder Übungsleiters. Die Sportgeräte sind vor dem Gebrauch durch den Verantwortlichen auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Defekte Geräte dürfen nicht benutzt werden. Festgestellte Mängel sind dem Schulleiter durch Eintragung in das Hallenbuch mitzuteilen. Es ist auf eine bestimmungsgemäße Nutzung von Sportgeräten zu achten.
  6. Nach Beendigung des Übungsbetriebes ist eine Kontrolle der Sporthalle durchzuführen. Insbesondere ist der Ausgangszustand der Halle wieder herzustellen. Dazu gehört, dass Sportgeräte, die zwecks Benutzung oder aus Sicherheitsgründen woanders hinbewegt wurden, wieder an den ursprünglichen Ort hingestellt werden. Die Kontrolle der Sporthalle umfasst auch eine Kontrolle der Umkleide- und Waschräume sowie der Toiletten. Müll, z. B. auch leere Behältnisse von Duschbädern etc., gehört in die dafür vorgesehenen Mülleimer.  Sämtliche Fenster und Türen sind durch den letzten Übungsleiter des Tages zu verschließen! Die Türen mit dem Transponder!
  7. In der Sporthalle und auf dem Schulgelände bestehen Alkohol- und Rauchverbot!
  8. Schränke, die Vereinen oder Übungsgruppen gehören, sind durch diese verschlossen zu halten. Die Gemeinschaftsschule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Dinge. Es ist nicht gestattet, eigenmächtig Schränke oder anderes Mobiliar ohne Absprache mit dem Schulleiter der Gemeinschaftsschule im Bereich der Sporthalle aufzustellen. Vorhandene Schränke müssen beschriftet werden (Vereinsname/Übungsgruppe).
  9. Alle Benutzer der Sporthalle verpflichten sich, die vorliegende Hallenordnung der Schulsporthalle einzuhalten. Verstöße gegen die Hallenordnung können den Ausschluss der Übungsgruppe oder auch eines einzelnen Sportfreundes zur Folge haben.

In diesem Sinne: Sport frei!

Heyerode, 30.09.2021                                                       Matthias Böhm - Schulleiter

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